In der Regel übernehmen die Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen die Kosten der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Erkundigen Sie sich am besten vor dem Erstgespräch bei Ihrer
Krankenkasse über die Kostenübernahme der Diagnostik bzw. Probatorik sowie der anschließenden Psychotherapie und lassen sich die entsprechenden Antragsformulare schnellstmöglich zusenden.
Bitte beachten Sie, dass je nach Versicherungsabschluss bei Ihrer Privaten Krankenkasse Zuzahlungen anfallen könnten. Das Honorar richtet sich nach den in der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP) üblichen Sätzen.
Die Kosten der Psychotherapie und Beratung können auch selbst getragen werden. Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das ist ebenfalls möglich, wenn Sie die Sitzungen ohne das Wissen Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten.
In Ausnahmefällen können sich gesetzlich versicherte Patienten auf Kosten ihrer Krankenkasse auch in einer Privatpraxis behandeln lassen.
Das ist möglich, wenn Sie trotz angemessener Suche keinen Psychotherapieplatz für Ihr Kind erhalten oder nur mit unzumutbarer Wartezeit (länger als drei Monate) an einen Therapieplatz gelangen
können sowie die Behandlung dringlich ist.
Lesen Sie hier nach, wie das funktionieren kann.