KOstenübernahme in der Privatpraxis jüchen

In der Privatpraxis biete ich Psychotherapie über zwei Abrechnungsmöglichkeiten an:

Private Krankenversicherung und beihilfe

In der Regel übernehmen die Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen die Kosten der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Erkundigen Sie sich am besten vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme der Diagnostik bzw. Probatorik sowie der anschließenden Psychotherapie und lassen sich die entsprechenden Antragsformulare schnellstmöglich zusenden.

Bitte beachten Sie, dass je nach Versicherungsabschluss bei Ihrer Privaten Krankenkasse Zuzahlungen anfallen könnten. Das Honorar richtet sich nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) üblichen Sätzen und der Abrechnungsempfehlung für psychotherapeutische Leistungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, der Beihilfestellen des Bundes und der Länder (außer Hamburg und Schleswig-Holstein) und des Dachverbandes der Privaten Krankenversicherung vom 01. Juli 2024.

Selbstzahler

Die Kosten der Psychotherapie und Beratung können auch selbst getragen werden. Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und der Abrechnungsempfehlung für psychotherapeutische Leistungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, der Beihilfestellen des Bundes und der Länder (außer Hamburg und Schleswig-Holstein) und des Dachverbandes der Privaten Krankenversicherung vom 01. Juli 2024.

 

Das ist u.a. möglich, wenn Sie die Sitzungen ohne das Wissen Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten.